Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 20 W 55/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6956
OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 20 W 55/05 (https://dejure.org/2006,6956)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.09.2006 - 20 W 55/05 (https://dejure.org/2006,6956)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. September 2006 - 20 W 55/05 (https://dejure.org/2006,6956)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6956) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 131 AktG, § 132 AktG
    Aktienrecht: Auskunftsanspruch eines Aktionärs hinsichtlich in der Hauptversammlung nicht mündlich vorgetragener Fragen

  • Judicialis

    AktG § 131; ; AktG § 132

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 131; AktG § 132
    Gerichtliches Auskunftsbegehren eines Aktionärs hinsichtlich von Fragen, die in der Hauptversammlung in Form eines umfangreichen schriftlichen Fragenkataloges ausgehändigt wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begrenzung des gerichtlichen Auskunftsbegehrens des Aktionärs auf in der Hauptverhandlung gestellte Fragen; Begrenzung des Auskunftsbegehrens auf mündlich gestellte Fragen durch Überreichen eines Fragenkatalogs aus der Hauptversammlung; Mündliches Stellen der Fragen in ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 546
  • FGPrax 2007, 99
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 636/95

    Einschränkung des Auskunftsrechts eines Aktionärs durch Redezeitbegrenzung nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 20 W 55/05
    Bei dem Auskunftsanspruch nach § 131 AktG handelt es sich zwar um einen Individualanspruch des Aktionärs, der jedoch in zeitlicher und gegenständlicher Hinsicht beschränkt ist und nur in der Hauptversammlung geltend gemacht werden kann, weil eine gleichmäßige Unterrichtung aller Aktionäre gewährleistet werden soll (vgl. BVerfG NJW 2000, 349).
  • BGH, 09.02.1987 - II ZR 119/86

    Auskunftspflichten einer Bank im Rahmen der Hauptversammlung; Erwerb eigener

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 20 W 55/05
    Im Übrigen entspricht es allgemeiner Auffassung, dass die Auskünfte in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu erteilen sind und bisher eine schriftliche Auskunftserteilung in der Hauptversammlung nur ausnahmsweise dann zulässig sein kann, wenn hierdurch etwa im Rahmen einer Aufstellung, die jedoch dann allen anwesenden Aktionären zugänglich zu machen ist, dem Informationsinteresse besser als durch eine mündliche Auskunft entsprochen werden kann (vgl. BGHZ 101, 1/15; OLG Düsseldorf, WM 1991, 2148/2152; LG Heidelberg AG 1996, 523/524; Hüffer, AktG, 7. Aufl., § 131 Rn. 22).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2006 - 20 W 52/05

    Aktiengesellschaft: Auskunftsanspruch des Aktionärs über die Gesamtvergütung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 20 W 55/05
    Dabei kann zum Maßstab der Erforderlichkeit zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst Bezug genommen werden auf die diesbezüglichen allgemeinen Ausführungen des Senates im Beschluss vom 30. Januar 2006 - 20 W 52/05 -.
  • LG München I, 20.01.2011 - 5 HKO 18800/09

    Anfechtungsklage hinsichtlich des Squeeze out-Beschlusses wegen Verletzung des

    Dies entspricht einer vor allem in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. OLG Frankfurt AG 2007, 451, 452; LG München I AG 1993, 519; Urteil vom 28.8.2008, Az. 5HK O 12861/07, S. 198; Hüffer, AktG; a.a.O., Rdn. 8 zu § 131;a.A. nicht überzeugend Heidel in: Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, a.a.O., Rdn. 11 zu § 131; Decher in: Großkommentar zum AktG, a.a.O., Rdn. 98 zu § 131).
  • LG München I, 24.04.2008 - 5 HKO 23244/07

    Prüfung der offensichtlichen Unbegründetheit der Anfechtungsklage gegen einen

    Dies entspricht bereits einer vor allem in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. OLG Frankfurt AG 2007, 451, 452; LG München I AG 1993, 519).
  • LG München I, 10.12.2009 - 5 HKO 13261/08

    Aktiengesellschaft: Anforderungen an einen hinreichend bestimmten

    Dies entspricht einer vor allem in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. OLG Frankfurt AG 2007, 451, 452; LG München I AG 1993, 519).
  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2013 - 5 O 157/13

    Kein unzulässiger Sondervorteil des SoFFin durch Kapitalerhöhung zur Rückführung

    Soweit die Klägerin im Schriftsatz vom 2.12.2013 ausführt, dass die die Rüge einer Informationsrechtsverletzung sich auch auf Fragen von anderen Aktionären beziehen kann, so ist dies zwar zutreffend, dies setzt jedoch voraus, dass die Fragen in der Hauptversammlung auch tatsächlich gestellt werden, da ein Auskunftsrecht nur auf Verlangen besteht (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2007, 546; Kubis in MünchKomm, AktG, 3. Auflage 2013 § 131 Rn 25; Heidel in Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 4. Auf. iE, § 131 AktG Rn 11; Meilicke/Heidel DStR 1992, 72, 73 aE).
  • LG Hannover, 19.08.2009 - 23 O 90/09

    Aktiengesellschaft: Gerichtliche Entscheidung über Inhalt und Umfang des

    Davon gehen sowohl das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 20.09.1999 - 1 BvR 636/95) als auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 09.02.1987, II ZR 119/86; BGHZ 101, 1, 15) und verschiedene Obergerichte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.1991, 19 W 2/91, WM 91, 2149 ff.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.09.2006, 20 W 55/05, AG 2007, 401 f) aus.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht